Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

1. Angebot und Preise
1.1. Angebote der S&S Lichtgestalter erfolgen, sofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
1.2. Alle Preise im Angebot stehen sich netto und gelten nur bei Erteilung des gesamten Auftrages, sowie bei der Abnahme der angebotenen Stückzahlen. Teilbestellungen entbinden die S&S Lichtgestalter von der Preisgültigkeit.
1.3. Alle Leuchtenpreise verstehen sich exkl. Leuchtmittel, Transportkosten und Verpackung.
1.4. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Kostenvoranschlägen behält sich S&S Lichtgestalter das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der S&S Lichtgestalter weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf ihr Verlangen sind sie ihr zurückzugeben.
1.5. Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden müssen, können verrechnet werden.
1.6. Einkaufsbedingungen des Bestellers oder Abänderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für die S&S Lichtgestalter nur so weit verbindlich, als diese von ihr schriftlich anerkannt wurden.

2. Bestellungen
2.1. Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Besteller diese Lieferbedingungen.
2.2. Hat der Besteller eine Bestellung aufgegeben und die S&S Lichtgestalter sie bestätigt, sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen.
2.3. Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen werden. Wird diese Frist überschritten, besteht die Berechtigung zur Fakturierung.

3. Lieferfristen
3.1. Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden.

4. Anlieferung
4.1. Die S&S Lichtgestalter bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen auszuliefern.
4.2. Sämtliche Lieferungen erfolgen an die angegebene Lieferadresse des Bestellers. Befindet sich die Lieferadresse in einem Land mit höheren Transportkosten als das Land der Rechnungsadresse, werden die vollen Transportkosten verrechnet. Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Boten werden in jedem Fall gesondert verrechnet.
4.3. Die Auslieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung.
4.4. Es gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist. Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

5. Verpackung
5.1. Einwegkartons werden verrechnet.
5.2. Kisten und Paletten werden bei Nichtretournierung innert Monatsfrist voll fakturiert.
5.3. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.

6. Mustersendungen
6.1. Ausnahmsweise werden Leuchten für Beleuchtungsproben für höchstens 60 Tage zur Verfügung gestellt. Innert dieser Zeit nicht retourniertes Material wird verrechnet. In jedem Fall werden Leuchten verrechnet, die vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wurden.
6.2. Muster, die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt werden müssen, werden verrechnet.

7. Masse und Konstruktionsänderungen
7.1. Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann abgewichen werden.

8. Rücksendungen und Rücknahmen
8.1. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen.
8.2. Ungeöffnete und originalverpackte Produkte werden zu 90% gutgeschrieben, dies ist jedoch abhängig vom Lieferanten und dessen AGB’s. Geöffnete Produkte werden zu 75% gutgeschrieben, dies ist jedoch auch abhängig vom Lieferanten und dessen AGB’s. Beschädigtes Material wird nicht gutgeschrieben. Allfällige Instandstellungsarbeiten werden zu Selbstkosten verrechnet. Fehlende Teile wie Fluoreszenz- röhren, Befestigungsmaterial, Originalverpackung usw. werden verrechnet.
8.2. Ware, deren Verkaufsdatum (Rechnung der S&S Lichtgestalter ) weiter als 2 Monate zurückliegt, kann nicht mehr zurückgenommen werden.
8.3. Spezialanfertigungen, abgeänderte Standardmodelle (Farbe oder Ausführung) sowie Leuchtmittel werden nicht zurückgenommen oder umgetauscht.

9. Reklamationen
9.1. Minder- oder Falschlieferungen sowie Mängel können nur innerhalb von 2 Tagen nach Ankunft der Lieferung schriftlich beanstandet werden.
9.2. Transportschäden müssen unverzüglich bei S&S Lichtgestalter angemeldet werden. Zu spät beanstandete Transportschäden können nicht mehr bearbeitet werden. Die Verpackung muss zur Begutachtung bereitgehalten werden. Bei «ex-Werk»-Lieferungen sind Transportschäden beim Spediteur direkt anzumelden.

10. Garantie
10.1. Es gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers zum Zeitpunkt der Bestellung.
10.2. Jede weitere Garantie- oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Kosten für die Demontage und Wiedermontage von Leuchten, Trafos und Apparaten oder deren Bestandteile sowie allfällige Folgeschäden werden nicht übernommen.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der S&S Lichtgestalter . Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes an seinem Wohnsitz.
11.2. Der Käufer trifft geeignete Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch der S&S Lichtgestalter weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

12. Zahlungsbedingungen
12.1. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

13. Nebenabreden
13.1. Andere Vereinbarungen als diese Lieferbedingungen sowie Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

14. Submissionen
14.1. Die S&S Lichtgestalter Lieferbedingungen gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbestimmungen stehen, diesen vor.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1. Ausschliesslicher Erfüllungsort für den Käufer und für die S&S Lichtgestalter ist Altstätten (Schweiz), und zwar auch dann, wenn Lieferungen franko-, cif-, fob-ähnliche Klauseln vereinbart sind.
15.2. Gerichtsstand ist Altstätten (Schweiz). Die S&S Lichtgestalter behält es sich jedoch vor, den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Wohnsitz oder an einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

16. Anwendbares Recht
16.1. Die Rechtsbeziehung mit der S&S Lichtgestalter unterstehen schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf («Wiener Kaufrecht») ist ausgeschlossen. Soweit die vorliegenden AGB keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

17. Vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG)
17.1. Die Verordnung über die Rücknahme, die Rückgabe und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG ) wurde um die Gerätekategorien Leuchtmittel und Leuchten ergänzt. Aus diesem Grund erheben Hersteller und Importeure von Leuchtmitteln und Leuchten ab 1. August 2005 einen Entsorgungsbeitrag zur Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung dieser Geräte. Der vorgezogene Entsorgungsbeitrag (VEB) wird in der Folge mit vRG als eingebürgerten Begriff bezeichnet.
17.2. Erhoben wird der Beitrag auf Niederdruck- und Hochdrucklampen sowie auf Leuchten.
17.3. Nicht beitragspflichtig sind Glühlampen und Halogenglühlampen. Starter und Betriebsgeräte werden als Leuchtenkomponenten angesehen und sind als solche Teil einer Leuchte.
17.4. Die Tarife und Gerätelisten sind bei der Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS erhältlich respektive unter www.slrs.ch einzusehen. Leuchtmittel sind mit einem einheitlichen Beitrag (eine Tarifstufe) belegt, Leuchten sind der Komplexität wegen in verschiedene Tarifstufen eingeteilt. Die Tarife sind gesamtschweizerisch einheitlich und unterliegen der vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlichten Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV).
17.5. Das aktuelle Informationsblatt vom 1. Juni 2005 ist unter www.seco.admin.ch erhältlich.
17.6. Die von der VREG betroffenen Produkte sind mit der durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Preisanpassungen infolge Tarifänderungen sind vorbehalten.

 

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